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Rechtsanwalt Stöckel Fachanwalt für Strafrecht

Beratung und Verteidigung in Strafsachen. Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Terminschnell und strukturiert.

Fachanwalt Zertifizierte Qualifikation
Sofort erreichbar Schnelle Erstreaktion
Bundesweit Vertretung in allen Instanzen

Erste Schritte

Wenn gegen Sie ermittelt wird, gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung. Wir klären im Erstgespräch, was jetzt wichtig ist.

  • Ladung der Polizei? Nicht verpflichtet zu erscheinen.
  • Brief von Gericht oder Staatsanwaltschaft? Zügig reagieren.
  • Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme? Sofort handeln.
Kontakt aufnehmen

Wobei ich helfe

Verteidigung, Beratung und strategische Begleitung im Strafrecht.

Ermittlungsverfahren

Frühe Weichenstellung, Akteneinsicht und strategische Beratung.

Hauptverhandlung

Vorbereitung, Verteidigungslinie und konsequente Interessenvertretung.

Durchsuchung

Schnelle Hilfe bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung.

Pflichtverteidigung

Notwendige Verteidigung mit Klarheit über Kosten und Ablauf.

Jugendstrafrecht

Verteidigung mit Blick auf Entwicklung, Schule und Zukunft.

Fachanwalt für Strafrecht

Die Bezeichnung "Fachanwalt" ist berufsrechtlich geschützt. Als Fachanwalt darf sich nur derjenige Rechtsanwalt bezeichnen, der eine mehrjährige Berufserfahrung und die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse auf seinem Fachgebiet nachgewiesen hat. Die dauerhafte Qualifikation wird auch dadurch gesichert, dass regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen wird.

Häufige Fragen

Klar und kompakt beantwortet, damit Sie die nächsten Schritte kennen.

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald Sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten oder ein Ermittlungsverfahren absehbar ist. Warten Sie nicht bis zu einer Vorladung oder einem Haftbefehl.

Welche Delikte übernehmen Sie? (Stichwortverzeichnis)

Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend und dient lediglich dazu, Ihnen die Suche nach Ihrem Anliegen zu erleichtern. Selbstverständlich übernehme ich als Fachanwalt auch die Verteidigung in hier nicht explizit aufgeführten strafrechtlichen Vorwürfen.

  • Körperverletzung
  • Betäubungsmittel (BtMG)
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • Diebstahl & Einbruch
  • Betrug & Computerbetrug
  • Untreue
  • Raub & Erpressung
  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsunfallflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Sachbeschädigung
  • Urkundenfälschung
  • Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte
  • Tätlicher Angriff
  • Hausfriedensbruch
  • Brandstiftung
  • Tötungsdelikte (Mord/Totschlag)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Beleidigung & Üble Nachrede
  • Nachstellung (Stalking)
  • Unterschlagung
  • Hehlerei
  • Verstoß Waffengesetz
  • Falschaussage & Meineid
  • Landfriedensbruch
Muss ich einer polizeilichen Ladung folgen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Ladung zu folgen. Ohne vorherige anwaltliche Beratung sollten Sie keine Aussage machen.

Was kostet die Verteidigung?

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Im Erstgespräch klären wir transparent den voraussichtlichen Rahmen.

Kann ich auch bundesweit vertreten werden?

Ja. Mandate werden in Wiesbaden, Mainz und bundesweit übernommen.

So läuft es ab

01

Kontakt

Kurze Schilderung Ihres Anliegens am Telefon oder per E-Mail.

02

Erstgespräch

Strukturierte Aufnahme des Sachverhalts und erste Einschätzung.

03

Verteidigungsstrategie

Konkrete Schritte, Kommunikation mit Behörden, klare Ziele.

Kontakt

Kaiser-Friedrich-Ring 90
65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 17.00 Uhr

Freitag: 8.30 bis 14.00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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