Kosten & Transparenz

Klarheit über Kosten.

Wir sprechen offen über Gebühren und Zahlungsvereinbarungen. Die telefonische Information zum Kostenrahmen ist unverbindlich und kostenfrei.

Erstberatung

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung.

  • Transparente Aufklärung von Beginn an.
  • Fairer Ausgleich zwischen Aufwand und Situation.
  • Qualität braucht Zeit und Erfahrung.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Wie viel ein Anwalt für seine Rechtsberatung und sonstigen Tätigkeiten verlangen darf (und teilweise auch muss), ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Mein Anspruch ist es, Ihnen eine faire Honorargestaltung anzubieten. Wir finden für die Erstberatung stets eine Lösung, die Qualität und Wirtschaftlichkeit vertretbar vereint. Sprechen Sie mich gern auf Ratenzahlungsmöglichkeiten an.

Gebühren und Vergütungsvereinbarungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Axel Stöckel betrachtet es als selbstverständlich, ihre Mandanten von Beginn an offen und ehrlich über die Möglichkeiten und Risiken eines Mandats und die damit verbundenen Kosten zu informieren und bei den in Rechnung gestellten Gebühren einen fairen Kompromiss zwischen dem nötigen Aufwand und der finanziellen Situation des Mandanten zu finden. Das Verhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant ist kein reines Geschäftsverhältnis, sondern auch ein Vertrauensverhältnis. Auf Seiten des Mandanten steht in den meisten Fällen viel Geld, unter Umständen sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe und damit nicht selten sein gesellschaftlicher Status und seine gesamte weitere Lebensplanung auf dem Spiel. Wenn ein Mandant dies alles in die Hände eines Strafverteidigers legt, so liegt darin ein großer Vertrauensbeweis. Wer als Anwalt etwas auf sich hält, wird dieses Vertrauen auch dann nicht missbrauchen, wenn es um die Frage der Bezahlung geht. Letztlich gilt jedoch auch auf dem Gebiet der Rechtsberatung, dass Qualität ihren Preis hat. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden, hängt immer von dem mit dem Einzelfall verbundenen Aufwand ab.

Pflichtverteidigung

Unabhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen besteht in bestimmten Fällen ein Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Man spricht hier von "notwendiger Verteidigung". Diese kann aus verschiedenen Gründen angenommen werden; insbesondere aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs, drohender oder bestehender Inhaftierung oder besonderen persönlichen Gründen. Die Kosten der Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse; bei kostenpflichtiger Verurteilung kann sie sich diese Kosten beim Verurteilten aber wieder zurückholen - natürlich nur dann, wenn dieser auch zahlen kann.

Der Pflichtverteidiger ist ein normaler Rechtsanwalt; es besteht also kein qualitativer Unterschied darin, ob der Anwalt als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger für Sie tätig wird. Er erhält für seine Tätigkeit jedoch aus der Staatskasse deutlich weniger Gebühren als der gewählte Verteidiger. Es ist daher nicht unüblich, dass eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, wenn der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Dies richtet sich insbesondere nach dem Umfang des Verfahrens. Keinesfalls muss eine solche Vergütung immer vereinbart werden; keinesfalls wird ein seriöser Anwalt sein Engagement von einer Zusatzvergütung abhängig machen: gute Verteidigung muss nicht teuer sein.

Nicht in allen Fällen werden Sie schon vom Gericht darauf hingewiesen, ob es sich bei Ihrer Sache um eine Pflichtverteidigung handelt. Es lohnt sich daher, diesbezüglich den Anwalt um Rat zu fragen.

Kontakt

Kaiser-Friedrich-Ring 90
65185 Wiesbaden

Termine nach Vereinbarung

Bitte rufen Sie an. Wir klären den Kostenrahmen vorab.

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